Röteln

Die Infektion mit Röteln wird durch bestimmte Viren (Rubella-Viren) hervorgerufen. Diese Infektion verursacht einen rötlichen und fleckigen Ausschlag, der am gesamten Körper auftritt. Vor allem im Anfangsstadium kann dieser Ausschlag leicht mit Masern oder Scharlach verwechselt werden. Von Röteln sind vor allem Kinder betroffen – die Infektion stellt eine typische Kinderkrankheit dar. Auch Erwachsene können an Röteln erkranken, wenn sie nicht bereits in der Kindheit erkrankt waren und nicht gegen die Infektion geimpft sind.

In Deutschland werden Röteln teilweise als „Rubeola“ bezeichnet. Dieser Begriff wird ursprünglich für sämtliche Hauterkrankungen, mit denen ein roter Ausschlag einhergeht, verwendet. Das kann zu Verwechselungen führen. Wie irreführend die Verwendung dieses Begriffs ist, wird daran ersichtlich, dass er in England beispielsweise verwendet wird, um die Masern zu beschreiben. Zudem heißt Scharlach in der Fachsprache „Rubeola scarlatinosa“. Diese Tatsachen führen dazu, dass der Begriff „Rubeola“ immer seltener für die Röteln verwendet wird.

Eine Person kann nur einmal im Leben an Röteln erkranken

Ist eine Person an Röteln erkrankt, bildet der Körper Abwehrstoffe gegen das Virus. Diese Antikörper bleiben auch nach der Infektion im Körper bestehen, sodass eine Person nicht zweimal an Röteln erkranken kann.

Bei Erwachsenen verläuft die Infektion häufig sehr schwach, sodass die Röteln manchmal gar nicht diagnostiziert werden. Allerdings kommt es bei Erwachsenen auch häufiger zu Komplikationen. Während die Röteln in Ländern, in denen es keine Impfung gibt, sehr häufig auftreten, ist die Zahl der Neuerkrankungen in Deutschland in den letzten Jahren stark zurückgegangen.

Ein hohes Risiko besteht, wenn eine schwangere Frau an Röteln erkrankt ist. In solch einem Fall besteht die Gefahr, dass die Infektion auf das ungeborene Kind übertragen wird und somit starke Schäden anrichtet (Rötelnembryopathie).

Beschwerden einer Atemwegsinfektion und allgemeine Krankheitssymptome

Die Inkubationszeit, also die Zeit zwischen der Ansteckung und den ersten Symptomen, ist im Vergleich zu anderen Erkrankungen recht lang. Bei den ersten auftretenden Symptomen handelt es sich meist um allgemeine Beschwerden einer Atemwegsinfektion: Die Betroffenen klagen über Halsschmerzen, Husten und Schnupfen. Zudem schwellen die Lymphknoten hinter den Ohren und des Nackens an. Im weiteren Verlauf der Erkrankung können auch andere Lymphknoten betroffen sein. Kinder mit Röteln leiden häufig an allgemeinen Krankheitssymptomen wie Kopfschmerzen und leichtem Fieber. Im Rahmen der ärztlichen Untersuchung wird nicht selten eine Schwellung der Milz festgestellt.

Der Hautausschlag als „klassisches“ Röteln-Symptom

Etwa zwei Tage nach den unspezifischen Symptomen folgt der typische Hautausschlag. Dieser tritt in Form von kleinen, leicht erhabenen roten Flecken auf. Er beginnt meist hinter den Ohren und beschränkt sich zunächst auf das Gesicht. Im weiteren Verlauf breitet er sich über den Rumpf auf die Arme und Beine aus. Zudem treten die Flecken auf der Rachenschleimhaut auf und es kann zu einer Bindehautentzündung kommen. Nach drei Tagen bildet sich der Ausschlag zurück. Dennoch bleibt die Ansteckungsgefahr bestehen und zwar etwa eine Woche lang.

Mögliche Komplikationen bei Erwachsenen

Wie bereits erwähnt, ist die Wahrscheinlichkeit für Komplikationen im Rahmen der Krankheit bei Erwachsenen höher als bei Kindern. Zu den Komplikationen, die vor allem bei Erwachsenen auftreten können, gehören:

  • Bronchitis
  • Herzmuskelentzündung
  • Herzbeutelentzündung
  • Gelenkentzündungen
  • Ohrenentzündung
  • Gehirnentzündung
  • Blutungen

Komplikationen bei (ungeborenen) Kindern

Die schwerwiegendsten Komplikationen treten jedoch beim ungeborenen Kind auf. Sie können sogar lebensbedrohliche Ausmaße annehmen. Gelangt das Rubella-Virus über den Mutterkuchen und das Blut in den Embryo, entstehen schwere Schäden an diversen Organen und vor allem an den Augen, am Herz und an den Ohren. Das Ausmaß der Schäden ist maßgeblich vom Zeitpunkt abhängig, wann sich das Ungeborene mit dem Virus infiziert: Infiziert sich ein Embryo im ersten Schwangerschaftsmonat, kommt es zu einer Kombination verschiedener Fehlbildungen an Herz, Augen und Ohren sowie am zentralen Nervensystem. Diese Fehlbildungen werden als Gregg-Syndrom bezeichnet.

Im ersten Monat der Schwangerschaft beträgt das Risiko für eine sogenannte Rötelnembryopathie etwa 90 Prozent. Es kann zu einer Fehlgeburt kommen. Im zweiten Monat beträgt das Risiko nur noch 25 Prozent, im dritten 15 und im vierten Schwangerschaftsmonat zehn Prozent. In den Folgemonaten liegt die Wahrscheinlichkeit einer Rötelnembryopathie nur noch bei knapp 3,5 Prozent.

Die Symptome der Rötelnembryopathie

Zu den möglichen Symptomen einer Rötelnembryopathie zählen:

  • Wachstumsverzögerung
  • Innenohrtaubheit
  • Fehlbildung des Augapfels
  • Grüner oder Grauer Star
  • Kurzsichtigkeit
  • Intelligenzminderung
  • Eine verringerte Kopfgröße
  • Herz- und Gefäßfehlbildungen
  • Epileptische Anfälle
  • Verzögerte motorische Entwicklung und Bewegungsstörungen

Der Auslöser ist das Rubella-Virus

Das Röteln auslösende Rubella-Virus wird auch als Röteln-Virus bezeichnet. Gelangt dieses in den Körper, befällt es zunächst die Schleimhäute im Mund, im Rachen und in der Nase. Von hier aus kann es über bestimmte Transportmechanismen in die Blutbahn gelangen. Dann spricht man von einer Virämie. Das Virus kann sich über das Blut im gesamten Körper ausbreiten.

Ansteckung und Inkubationszeit

Die Ansteckung mit Röteln erfolgt über eine Tröpfcheninfektion: Die Viren werden beim Niesen, beim Husten oder beim Sprechen übertragen. Hat sich eine Person mit dem Rubella-Virus infiziert, vergehen zwischen zwei und drei Wochen, ehe die ersten Symptome auftreten (Inkubationszeit). Die Betroffenen sind hochansteckend und zwar im Zeitraum von etwa einer Woche vor dem Auftreten des typischen Ausschlags bis etwa eine Woche nach dessen verschwinden. zurück zum Inhaltsverzeichnis

So erfolgt die Diagnosestellung

Da der Hautausschlag eine starke Ähnlichkeit zu anderen Hauterkrankungen mit Ausschlag hat (Masern, Scharlach, …), lassen sich Röteln nicht ausschließlich anhand der erkennbaren Symptome diagnostizieren. Um eine sichere Diagnose stellen zu können, muss der Arzt den Erreger, also das Rubella-Virus nachweisen. Dieser Nachweis ist erst möglich, wenn das körpereigene Abwehrsystem bereits Antikörper gegen das Virus gebildet hat. Diese Antikörper lassen sich im Blut feststellen. Zudem kann dort in manchen Fällen die RNA, also das Erbmaterial des Virus identifiziert werden. Der Nachweis von Röteln per RNA ist vor allem für die Diagnose während einer Schwangerschaft geeignet: Der Arzt kann eine Probe aus dem Fruchtwasser entnehmen. Ab der 22. Woche der Schwangerschaft kann außerdem das Blut des Embryos auf Antikörper untersucht werden.

Häufig ist keine spezielle Therapie notwendig

Die Beschwerden bei Röteln können sehr unterschiedliche Ausmaße annehmen. So kann es durchaus sein, dass ein Kind kaum an den Symptomen leidet. Dann ist auch keine spezielle Behandlung notwendig. Dennoch müssen die Eltern dafür sorgen, dass das Kind das Haus nicht verlässt, um die Ansteckung anderer Menschen zu vermeiden.

Bei schwangeren Frauen kann eine bestimmte Behandlung notwendig sein, um mögliche Folgeschäden für das Kind zu verhindern: In den ersten 48 Stunden nach der Infizierung kann der Mediziner eine Ausbreitung über das Blut und die Gebärmutter verhindern, indem er Antikörper gegen das Virus verabreicht.

Leidet ein Neugeborenes an einer Rötelnembryopathie, hängen die Therapiemaßnahmen maßgeblich von der Art der Fehlbildungen, also davon ab, welche Organe betroffen sind. Wurde ein Kind sehr früh in der Schwangerschaft infiziert, sind die Organschäden meist sehr stark, sodass eine intensiv-medizinische Behandlung notwendig ist. Zu den möglichen Maßnahmen zählen u.a. Operationen an den Augen und am Herz. Später müssen die Kinder häufig Hörgeräte tragen und durch einen Logopäden sowie durch einen Krankengymnasten betreut werden.

Eine Impfung dient der Vorbeugung

Neben der Vermeidung von Kontakt mit infizierten Personen ist eine Impfung die effektivste Möglichkeit der Vorbeugung. Kinder sollten zwischen dem 11. und dem 14. Lebensmonat das erste Mal geimpft werden. Bei dem verwendeten Impfmittel handelt es sich um einen Kombinationsstoff, der sowohl gegen Röteln als auch gegen Masern und Mumps immunisiert. Ehe das Kind ein Leben lang immun gegen das Rubella-Virus ist, muss im zweiten Lebensjahr erneut eine Impfung vorgenommen werden.

Aktualisiert am 17. Februar 2021