Lokale Narkose beim Arztbesuch: Was zahlt die Kasse?

Gehen Sie zum Arzt und steht eine kleinere Operation an, muss nicht immer eine starke Narkose gegeben werden. Der Vorteil liegt darin, dass der Organismus nicht zu stark belastet wird, denn das Mittel, das für die lokale Narkose verwendet wird, ist gut verträglich. Viele Menschen haben Angst vor einer Narkose, da sie schon von schwerwiegenden Zwischenfällen gehört haben, die immer wieder auftreten können. Bei einer lokalen Narkose handelt es sich gar nicht um eine Narkose, denn richtiger ist die Bezeichnung lokale Betäubung oder Lokalanästhesie. Nur die Stelle, an der operiert oder untersucht wird, ist schmerzunempfindlich, was durch die Injektion eines Lokalanästhetikums, eines lokalen Betäubungsmittels, erfolgt. Während operiert oder untersucht wird, sind Sie bei vollem Bewusstsein, lediglich die betäubte Stelle ist vorübergehend ausgeschaltet.

Wann zahlt die Kasse die Lokalanästhesie?

Ein klassischer Fall für eine Lokalanästhesie ist die zahnärztliche Behandlung, beispielsweise beim Zahnziehen oder bei einer Wurzelbehandlung. In diesen Fällen ist die Lokalanästhesie medizinisch notwendig, um dem Patienten die Zahnarztbehandlung erträglich zu machen. Im Gegensatz dazu kann der Zahnarzt auf Wunsch des Patienten eine Vollnarkose verabreichen, wenn der Patient große Angst vor einer Behandlung hat. Die Vollnarkose wird nur noch für Kinder unter 12 Jahren, für Behinderte und für Patienten mit starken Kieferdefekten von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt, wie Sie auf narkose-zahnarzt.com nachlesen können. Bei Angstpatienten wird die Narkose beim Zahnarzt nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt, selbst dann nicht, wenn ein psychologisches Attest vorliegt.

Die Lokalanästhesie wird nicht nur für Operationen und schmerzhafte Untersuchungen verwendet, denn bei chronischen und unerträglichen Schmerzen können ebenfalls Lokalanästhetika gespritzt werden. In allen diesen Fällen, die medizinisch notwendig sind, tragen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten dafür.

Eine Lokalanästhesie ist wesentlich preiswerter als eine Vollnarkose und wird daher von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Bei den privaten Krankenkassen sieht das nicht anders aus, denn dort können Sie noch umfassendere Leistungen individuell vereinbaren.

Wann erfolgt keine Kostenübernahme?

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Lokalanästhesie nicht, wenn der Eingriff nicht medizinisch notwendig ist. Dies ist der Fall, wenn es sich um einen kosmetischen Eingriff handelt, wenn Sie beispielweise einen Leberfleck entfernen lassen oder eine hässliche Narbe korrigieren lassen möchten. Allerdings übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten, wenn bei einem Leberfleck der Verdacht auf Hautkrebs besteht.

Titelbild © IMAGE LAGOON

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