Schmerzmittel und ihre Verfügbarkeit – ein Überblick

Die Vielfalt an Schmerzmitteln ist sehr groß. Doch welche Mittel sind rezeptfrei erhältlich und welche sollten nur bei ärztlicher Behandlung überhaupt in Erwägung gezogen werden?

Eine kleine Unaufmerksamkeit in der Küche, und schon ist es passiert. Beim Umgang mit dem Küchenmesser kommt es regelmäßig zu kleinen, meist unbedeutenden Verletzungen. Neben der Blutung wird der Schnitt binnen kürzester Zeit durch Schmerz wahrgenommen. Als unangenehme Sinneswahrnehmung in Verbindung mit einer Gewebeschädigung definiert, ist Schmerz für den menschlichen Körper lebenswichtig. Schmerz weist auf eine ernste Gefahr für den Organismus hin. Im Akutfall warnt Schmerz. Leider kann er aber auch zum eigentlichen Problem werden – als Dauerschmerz.

Chronische Schmerzen werden für Betroffene zu einem echten Problem, das die Lebensqualität in erheblichem Umfang einschränken kann. Anders als oft angenommen, handelt es sich bei chronischen Schmerzen nicht pauschal um eine Wahrnehmung aus dem Schmerzgedächtnis. Letzteres spielt beim Dauerschmerz zwar eine wichtige Rolle. Allerdings kann ein chronisches Schmerzgeschehen auch mit chronischen Gewebedefekten in Verbindung stehen. Letztere Beschwerden werden von Ärzten leider immer noch ernster genommen als Beschwerden aus dem Schmerzgedächtnis. Insgesamt, so die Schmerzliga, leiden bis zu 5 Millionen Deutsche stark unter Schmerzen.

Frei verkäufliche Schmerzmittel im Überblick

Schmerzen erstrecken sich über ein sehr breites Spektrum und stehen mit ganz verschiedenen Auslösern in Verbindung. Je nach Ursache kann eine Schmerzempfindung als brennend, stechend, dumpf o. Ä. beschrieben werden. Brennende Schmerzen treten bei Hitzereizen oder Hauterkrankungen recht häufig auf. Stechend bis dumpf wird beispielsweise Kopfschmerz sehr oft beschrieben. Gerade letztgenannter Auslöser ist der Klassiker, an dem sich leichte Schmerzmittel beschreiben lassen. Dazu gehören unter anderem ASS, Paracetamol, Diclofenac und Ibuprofen.

Übrigens: Chronische Schmerzen sind heute Bestandteil des international anerkannten ICD-Code.

Bekannte Schmerzmittel im Überblick:

  • Paracetamol: Gemeinsam mit Ibuprofen ist Paracetamol das wahrscheinlich bekannteste der heute frei verkäuflichen Schmerzmittel. Das Analgetikum ist ein sogenanntes Nichtopioid und ist unter verschiedenen Bezeichnungen in der Chemie bekannt. Ende der 1870er Jahre synthetisiert, ist es seit Ende des 19. Jahrhunderts in der Medizin bekannt. Verwendet wird es als Einzelpräparat oder in Kombination mit anderen Wirkstoffen. Bestimmungsgemäß verwendet sind Nebenwirkungen eigentlich selten. Allerdings kann eine Leberschädigung auftreten, wenn die Dosierung stark erhöht wird.
  • Ibuprofen: Der Wirkstoff ist ein NSAR (nichtsteroidale Antirheumatika) und wurde Mitte des 20. Jahrhunderts entdeckt. Neben der Schmerz- und Fieberwirkung kann der Wirkstoff in höheren Dosen auch auf Entzündungen einwirken. Heute liegt die Dosierung in der Regel unterhalb von 800 mg je Einzeldosis, wobei mehr als 2.400 mg nicht überschritten werden sollten. Ab 600 mg gilt allgemein eine Verschreibungspflicht. Zu den bekannten Nebenwirkungen zählen Magen-Darm-Beschwerden.
  • ASS: Acetylsalicylsäure ist auch als Aspirin bekannt. Die Synthese wird seit dem frühen 20. Jahrhundert betrieben. Prinzipiell treten bei richtiger Dosierung wenige Nebenwirkungen auf. Allerdings kann ASS bei Asthmatikern Anfälle auslösen und ist auch für Kinder eigentlich nicht geeignet. Darüber hinaus hat der Wirkstoff gerinnungshemmende Eigenschaften, was im Verlauf einer Behandlung durchaus problematisch werden kann. Zudem sind Kreuzreaktionen mit anderen Schmerzmitteln bekannt.
  • Diclofenac: Der Wirkstoff stammt aus der Gruppe der Nichtopioid-Analgetika und ist ebenfalls erst seit einigen Jahrzehnten in der Medizin bekannt. Neben seiner schmerzlindernden Wirkung hat Diclofenac eine entzündungshemmende und fiebersenkende Wirkung. Nebenwirkungen können unter anderem im Magen-Darm-Trakt auftreten. Das Risiko hierfür steigt, wenn andere Arzneimittel der gleichen Wirkstoffgruppe eingenommen werden. In Deutschland besteht für den Wirkstoff eine weitreichende Verschreibungspflicht.

Rezeptpflichtige Schmerzmittel

In Deutschland sind verschiedene Schmerzmittel verschreibungspflichtig. Diese Tatsache fokussiert sich nicht nur auf bestimmte Wirkstoffe. Auch einige Arzneimittel, die in niedrigen Dosen rezeptfrei sind, können der Verschreibungspflicht unterliegen. Als Beispiel sind an dieser Stelle höhere Dosierungen des Wirkstoffs Ibuprofen zu nennen. Parallel ist Diclofenac nur in sehr seltenen Fällen nicht rezeptpflichtig – etwa als niedrig dosierte Salbe. In der EU besteht mittlerweile jedoch auch eingeschränkt die Möglichkeit, sich ein Online Rezept ausstellen zu lassen. Dies ist immer dann sinnvoll, wenn die Mittel eilig benötigt werden.

Bei einem Schmerzmittel, welches der Rezeptpflicht unterliegt, denken Verbraucher aber sehr schnell an die etwas „härteren“ Wirkstoffe. Einer dieser Vertreter ist Metamizol.  Das Nichtopioid-Analgetikum wird heute nicht unkritisch gesehen, da es durchaus schwerwiegende Nebenwirkungen zeigen kann. Dazu gehören unter anderem psychische Störungen. Letztere sind bei bereits einer niedrigen Dosierung des Schmerzmittels dokumentiert – und erklären die Rezeptpflicht.

Besonders starke Schmerzmittel

Ärzte stehen sobald es um einen Schmerzpatienten geht, mitunter vor einem Dilemma. Auf der einen Seite kennt die Medizin und Pharmazie inzwischen viele Wirkstoffe, die in ihren Nebenwirkungen überschaubar und rezeptfrei sind. In der Selbstmedikation spielen diese, wie etwa Paracetamol, eine Rolle.

Regelmäßig müssen aber auch Patienten mit einer sehr ausgeprägten Schmerzproblematik behandelt werden. Hier reichen die rezeptfreien Alternativen oft nicht aus. Teils sind sogar die gängigen Schmerzmittel nicht mehr ausreichend und es muss nach geeigneten Alternativen gesucht werden. An diesem Punkt stehen Behandler schnell vor dem Katalog der Betäubungsmittel. Letztere zeichnen sich dadurch aus, dass von ihnen ein gewisses Suchtpotenzial ausgeht. Klassische Beispiele sind:

  • Morphin
  • Fentanyl oder
  • Oxycodon

aus der Gruppe der Opioide. Einige Wirkstoffe werden – neben der Anwendung als Schmerzmittel – auch in anderen Bereichen eingesetzt. Parallel dazu existieren recht ungewöhnliche Schmerzmittel wie Cannabis. Allerdings wird dieses in Deutschland sehr selten an Schmerzpatienten auf Rezept abgegeben.

Fazit: Schmerzmittel für unterschiedliche Schmerzgrade

Schmerzen sind keine Erfindung der Natur, die Patienten quälen sollen. Vielmehr handelt es sich um eine überlebenswichtige Wahrnehmung, welche Organismen vor Schaden bewahren soll. Leider zeigt sich in der Medizin aber immer wieder, dass Schmerzen auch eine ganz andere Wirkung haben können. Gerade der chronische Schmerz wird zur Belastung und führt zu Beeinträchtigungen der Lebensqualität von Patienten. Bei Betroffenen muss es darum gehen, die Schmerzen zu lindern und den Alltag erträglich zu machen. Rezeptfreie Schmerzmittel sind hier oft nicht mehr ausreichend. Ärzte können auf eine Palette verschiedener Wirkstoffe zurückgreifen. Diese sind heute meist verschreibungspflichtig und können sogar in den Bereich der Betäubungsmittel fallen. Letztere sind für Patienten nicht selten die letzte Rettung, um einen – zumindest teilweise schmerzfreien – Alltag erleben zu können.

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Abbildung 1: © stevepb (CC0-Lizenz) / pixabay.com

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